Soziales - Schulen - Schulhort


Schulhort Löbnitz

 

 

 

Träger:

Gemeinde Löbnitz
 
Objekt:
Schulstraße 8
04509 Löbnitz
 
Tel.: 034208 / 78586

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag:
06.00 Uhr bis 08.00 Uhr
10.30 Uhr bis 17.00 Uhr
 
In den Ferien:
07.00 Uhr bis 16.00 Uhr
 
Nach Absprache:
06.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 

Angebot:

  • 5 Std. Betreuung
  • 6 Std. Betreuung
  •  


    Elternbeiträge

    Die Elternbeiträge sind in folgender Höhe zu zahlen:

    Hort

    Zeit

    für Kinder aus Familien

    für Kinder von Alleinerziehenden

    für das älteste Kind

    6 Std.

    60,40 €

    54,40 €

     

    5 Std.

    50,30 €

    45,30 €

    für das zweitälteste Kind

    6 Std.

    36,20 €

    32,60 €

     

    5 Std.

    30,20 €

    27,20 €

    für das drittälteste Kind

    6 Std.

    12,10 €

    10,90 €

     

    5 Std.

    10,10 €

    9,10 €

    Alle Kinder einer Familie, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Löbnitz besuchen, unterliegen der Geschwisterermäßigung.

    Für die zusätzliche Ferienbetreuung von Gastkindern im Schulhort wird eine Benutzungsgebühr von 3,00 € je Kind und Tag festgesetzt.

    Für jede angefangene Betreuungsstunde die über der vereinbarten Betreuungszeit liegt, wird ein Betrag in Höhe von 1,70 € erhoben (trifft nicht für die Tagespflege zu).

     

    Verpflegungskostenersatz

    Der Verpflegungskostenersatz wird in folgender Höhe festgesetzt:

    Schulhort Löbnitz

    2,00 EUR je Tag

    1025 Jahre
     Löbnitz
      981-2006