Gemeinde - Ortsteile - Reibitz
Ersterwähnung:
06.06.1222 als Ryvica (altsorbische Form)
Namensgebung:
der Ortsname “Reibitz” kommt in Sachsen nur ein Mal vor.
1404 Rywicz 1442 Rywicz, Rebitcz, Riebitcz 1491 Ribitz 1555 Ribitz, Ribitzsch, Rebitzsch 1575 Reibitz, Reubitz = hyperkorrekte Form 1577 - 1583 Riebisch, Rebitzsch, Reubitzsch 1791 Reibitz Die Deutung ist nicht gesichert: Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen (von Hans E. Eichler und H. Walther)
Geschichte:
10. Jahrh. sorbische Siedlung am Leinebach 1350 Reibitz gelegen 1350 im markgräflich - meißnischen Districtus Deltsch 1445 Reibitz in der kurfürstlich - sächsischen Pflege Delitzsch erwähnt 1445 als Besitzer des Dorfes genannte Cuncze Bogk, der als Erbarmann der Pflege Delitzsch genannt wird, besaß wohl nur einen Erbrichterhof, von welchem er zum Stellen von einem Schützen veranschlagt ist 1445 Albrecht v. Ochelitz wird als Besitzer von Schnaditz und den dazugehörigen Dörfern Wellaune, Reibitz, Naschkau, Glauchau, Teilweise, Altenhof und Düben erwähnt 1463 Günther v. Czassnitz und seine drei Söhne Tietzen, Balthasar und Heinrich, werden von Herzog Friedrich von Sachsen belehnt mit Zinsen zu Snabetitz (Schnaditz), Wellaune, Dyben, Altenhofe und zu Rybitz, welche vor ihnen Nicol Rabil hatte 1503 - 1547 im herzoglich, dann bis 1806 kurfürstlich sächsischen Amt Delitzsch des Leipziger Kreises gelegen 1806 im königlich sächsischen Amt Delitzsch des Leipziger Kreises gelegen 1815 im königlich preußischen Kreis Delitzsch des Regierungsbezirkes Merseburg in der Provinz Sachsen gelegen 1531 Die Parochie (Amtsbezirk eines Pfarrers) Sausedlitz wird beschrieben: “... dazu Reibitz mit 16 Hüfnern, 2 Gärtner darunter eine Mühle” 1575 seit 1575 steht Anselm von Zaschnitz zu Schnaditz das Rittergut, das Kirchlehen und Dorf Reibitz zu 1618 Scholitz nach Pfarrmatrikel (Verzeichnis für Personenstandsregister) mit Filial Reibitz = eine Parochie 1618 Pest! - nur ein Bauer, Martin Degen, bleibt leben (von Scholitz und Reibitz) 1638 noch vollständig zum Rittergurt Schnaditz zugehörig aufgeführt 1649 ist Reibitz noch mit Scholitz verbunden und hat nur noch einen einzigen Bauern 1658 besitzt Ludwig von Wuthenau (Wudenaw) das Rittergut Schnaditz und das Dorf Reibitz. Er begründet sehr wahrscheinlich aus seinem Grundbesitz in Schnaditz heraus auf ehemaligen Bauerngütern ein Vorwerk 1669 Ersterwähnung des Gutes 1669 Gebrüder Siegfried, Wilhelm und Heinrich von Lüttichau aus dem Hause Kmehlen (ein Dorf südwestlich von Großenhain) sind Besitzer 1670 bis zur Bodenreform in Personalunion mit dem Rittergut Kleinwölkau verbunden 1670 erwarb Christoph Vitzthum von Eckstädt das Gut Reibitz für 3.000 Gulden 1672 Vitzthum von Eckstädt lebt auf dem Gut in Reibitz 1677 Bau von Wassergräben und Mühlen durch Vitzthum v. Eckstädt 1752 Johann Friedrich Vitzthum von Eckstädt (königlich polnischer und kurfürstlich sächsischer Kammerherr) übernahm aus väterlichem Nachlass Kleinwölkau, Reibitz, Sausedlitz, Tiefensee, Neuhaus und Petersroda 1777 wird Gottfried Hofmann als Eigentumswassermüller benannt 1820 als altschriftsässig genannt Sässigkeit: aSS (Privileg war an die Rittergüter und nicht an Personen gebunden) Schriftsässig: das Rittergut erhielt direkt aus der landesherrlichen Kanzlei Anschreiben bzw. vielmehr Anweisung und sie unterstanden in erster Instanz dem Landesherren oder dessen höchsten Gerichten und sie hatten dort ihr Recht zu nehmen Amtssässig: dagegen waren Güter die dem landesherrlichem Amt unterstanden und in dasselbe einbezirkt waren. Damit waren sie qualitativ schlechter gestellt als sässige Rittergüter 1824 als Allodialrittergut (dem Lehnsträger persönlich gehörender Grund und Boden) genannt 1840 bestehende Rittergüter im preußischen Kreis Delitzsch wird Reibitz genannt, aufgeführt wurde gleichzeitig die Gerichtsbarkeit und die Steuereinheit Gerichtsbarkeit: OG (Obergerichtsbarkeit = volle gerichtliche Selbständigkeit in einem Herrschaftsbezirk) EG (Erbgerichtsbarkeit) Steuereinheit: 3.724 (Grundsteuerertrag) 1845 den Grundherrschaften zustehende, teilweise sehr differenzierte Herrschaftsrechte fielen am 17. Januar 1845 mit in Kraft treten der preußischen Gewerbeordnung, die auch die Gewerbefreiheit umfasste, weg. Das waren beispielsweise die dem Rittergut Reibitz zustehenden Rechte zum Musikmachen und Hadernsammeln (Lumpen sammeln) 1872 der Grundbesitz umfasst nun 1.109 Morgen Land, der Grundsteuerreinertrag 1.962 Taler 1890 Rittergut erwähnt 1913 das Rittergut umfasst nun 435 ha Land, davon 254 ha Acker, 43 ha Wiesen, 22 ha Weide, 93 ha Wald, 3 ha Ödland, 22 ha Wasserfläche, 10 Pferde , 40 Rinder, 250 Schafe, 120 Schweine; Grundsteuerreinertrag 3.724 Mark; wird verwaltet 1936 Otto Siegfried Graf Vitzthum von Eckstädt (1904 - 1943) wird Eigentümer des Rittergutes 1943 Sohn Carl Hermann Graf Vitzthum von Eckstädt erbt das Rittergut 1945 Enteignung des Grundbesitzes im Zuge der Durchführung der Bodenreform am 11.Oktober erfolgte die Veröffentlichung der gemäß Artikel IV, 14 der Bodenreformverordnung zur Errichtung sogenannter Mustergüter der Provinz Sachsen vorgesehener Großgüter, die als sogenannte Saat- und Viehzucht sowie landwirtschaftliche Versuchsbetriebe nicht aufgeteilt werden sollten. Dazu gehörte Saatgutwirtschaft Reibitz mit 204 ha Land
Qelle: Die Ritter und Freigüter in Nordsachsen Dr. phil M. Wilde
